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-Kurz nach Beginn der zweiten Phase des russisch-ukrainischen Krieges im Februar 2022 äußerte sich[[https://de.wikipedia.org/wiki/Josep_Borrell|Josep Borrell]], gefolgt von einigen anderen Politikern, dahingehend, dass Belarus als Mitangreifer zu betrachten sei. Diese Behauptung ist jedoch juristisch nicht haltbar, wie es ein Experte für internationales Recht bestätigen könnte. Da narrative Konstrukte, auch wenn sie falsch sind, oft langlebig sind, beschloss eine belarussische Gemeinschaft, die Europäische Kommission und die österreichische Regierung über die tatsächliche Lage und die Position der belarussischen Diaspora-Organisationen zu informieren.+Kurz nach Beginn der zweiten Phase des russisch-ukrainischen Krieges im Februar 2022 äußerte sich[[https://de.wikipedia.org/wiki/Josep_Borrell|Josep Borrell]], gefolgt von einigen anderen Politikern, dahingehend, dass Belarus als Mitangreifer zu betrachten sei. Diese Behauptung ist jedoch juristisch nicht haltbar, was jeder Experte für internationales Recht bestätigen könnte. Da narrative Konstrukte, auch wenn sie falsch sind, oft langlebig sind, beschloss [[de:users:bel-diaspora-austria:start|Belarussische Diaspora in Österreich]] die Europäische Kommission und die österreichische Regierung über die tatsächliche Lage und die Haltung der belarussischen Diaspora-Organisationen zu informieren.
  
 In Abstimmung mit mehreren Organisationen und Einzelpersonen wurden entsprechende Schreiben verfasst und versendet. Gleichzeitig wurde über den Telegram-Chat „Koordination der Diaspora“ eine Vorlage für ein ähnliches Schreiben verbreitet, damit andere Gemeinschaften ihre jeweiligen Regierungen informieren konnten. In Abstimmung mit mehreren Organisationen und Einzelpersonen wurden entsprechende Schreiben verfasst und versendet. Gleichzeitig wurde über den Telegram-Chat „Koordination der Diaspora“ eine Vorlage für ein ähnliches Schreiben verbreitet, damit andere Gemeinschaften ihre jeweiligen Regierungen informieren konnten.
  
-Aus der Antwort von David Cullen geht hervor, dass die Europäische Kommission klar zwischen dem belarussischen Volk und dem Regime von Alexander Lukaschenko unterscheidet. Es wurden keine Einwände gegen die in einem Schreiben an Ursula von der Leyen dargelegten Argumente erhoben.+Aus der Antwort von [[https://op.europa.eu/en/web/who-is-who/person/-/person/COM_0000C702D|David Cullen]] geht hervor, dass die Europäische Kommission klar zwischen dem belarussischen Volk und dem Regime von Alexander Lukaschenko unterscheidet. Es wurden keine Einwände gegen die in einem Schreiben an Ursula von der Leyen dargelegten Argumente erhoben.
  
-In dem Antwortschreiben wird außerdem eine konkrete Summe direkter Hilfen für die belarussische Zivilgesellschaft zum April 2022 genannt. Bis zum Zeitpunkt der Abfassung des Artikels im Juli 2023 wurden diese Hilfen ausschließlich an die Organisation von Swetlana Tichanowskaja geleitet. Vergleichbare finanzielle Unterstützungen für andere, nicht mit Tichanowskajas Netzwerk verbundene Organisationen sind dem Autor nicht bekannt. +In dem Antwortschreiben wird außerdem eine konkrete Summe direkter Hilfen für die belarussische Zivilgesellschaft zum April 2022 genannt. Bis zum Zeitpunkt der Verfassung des Artikels im Juli 2023 wurden diese Hilfen ausschließlich an die Organisation von Swetlana Tsikhanouskaya geleitet. Vergleichbare finanzielle Unterstützungen für andere, nicht mit Tsikhanouskaya Netzwerk verbundene Organisationensind dem Autor nicht bekannt.